Hi Peppi,
Zitat:
Zitat von Peppi
Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.
Da bleibe ich bei.
Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht.
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Ich denke mal, dass auch dort ein Grund zu finden ist, warum niemand klagt! Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben und da dieses ja dann ein Hobby wäre, würde die Vorschrift ja auch nicht gegen die Freiheit der Berufswahl verstossen, worauf sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht, unter anderem, beruft. Warum die übrigen, berufsmässigen "Vermehrer" nicht klagen, bliebe mir aber immer noch ein Rätsel?
Gruss,
Reinhold