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Alt 17.07.2012, 16:26
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wolkenspringer wolkenspringer ist offline
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Registriert seit: 02.03.2010
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Standard AW: +++ Keine Anleinpflicht mehr in Kölle +++

Hi Peppi,

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Die Verfassungswidrigkeit hat mit der Existenzgrundlage zu tun. Wenn ich Züchter in NRW bin, darf ich überall hin exportieren, wo keine Haltungsbeschränkungen gelten.

Da bleibe ich bei.

Klagen würde ich nicht Reinold, warum auch. Ich züchte ja nicht.
Ich denke mal, dass auch dort ein Grund zu finden ist, warum niemand klagt! Laut VDH / FCI o.Ä. Institutionen darf es in ihren Reihen, m.W. nach, ja nur Hobbyzüchter (!!!) geben und da dieses ja dann ein Hobby wäre, würde die Vorschrift ja auch nicht gegen die Freiheit der Berufswahl verstossen, worauf sich das Urteil des Bundesverfassungsgericht, unter anderem, beruft. Warum die übrigen, berufsmässigen "Vermehrer" nicht klagen, bliebe mir aber immer noch ein Rätsel?

Gruss,

Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio

Geändert von wolkenspringer (17.07.2012 um 16:32 Uhr)
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