Am 2. Juli wurde das Beschwerdeverfahren der Kanzlei gegen die deutsche Hundesteuer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht.
Zitat:
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Ob Vitts Klage zugelassen wird, entscheidet sich in etwa einem Jahr. Setzt sich der Kläger in der anschließenden Verhandlung durch, müsste danach noch ein deutsches Gericht ein eindgültiges Urteil fällen. Alles in allem dauert es also selbst im Erfolgsfall mindestens drei Jahre , bis der Vorstoß des Hundebesitzers zu einer Änderung im deutschen Steuerrecht führen kann.
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http://www.focus.de/finanzen/steuern...id_783808.html