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Alt 12.08.2012, 09:23
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Wum & Wendelin Wum & Wendelin ist offline
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Registriert seit: 09.01.2010
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Standard AW: Mord an BX- Hündin

Dein selbst gewählter Titel: Mord an BX-Hündin
Was ist das, wenn nicht eine Verurteilung?

Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
dass eine große Schwester von klein Ian von ihrer Besitzerin umgebracht worden ist.
weißt du das überhaupt? Von wem hast du die Infos, dass es die Besitzerin war?
Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
Estell hatte weder eine Erkrankung, noch einen Unfall, nein sie wurde durch ihre Besitzerin getötet!
Woher weißt du das?
Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
Weitere Auskünfte können noch nicht gegeben werden, da es ein laufendes Verfahren ist.
Und das?
Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
So wie die Frau selbst schreibt, hätte sie die Tiere (dazu zählten noch ein Meerschwein, Hase und BX Estell) niemanden anvertrauen können, außer ihrem Ex.
Und das?
Das ist eine sehr vertrauenswürdige Züchterin, sollten diese Infos von ihr stammen... ja da hätte ich mich in aller Verzweiflung auch an sie gewandt.
Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
Und das skrupellose an dieser Sache ist nun, dass genau diese Frau aus Magdeburg wieder versucht einen Hund zu bekommen.
Skrupellos? Meiner Ansicht nach eine klare Wertung von Dingen, die du alle nur vom Hören Sagen kennst und so wie ich es lese, kennst du die Besitzerin nicht mal persönlich...

Zitat:
Zitat von Paulchen Beitrag anzeigen
Ich hoffe nur das sie niemals mehr einen Tier bekommt.
Und das schlimmste ist, wenn sie einen Arzt findet der ihr zum Tatzeitpunkt Unzurechnungsfähigkeit diagnostiziert, erhält sie nichtmals eine lebenslange Haltererlaubnis.
Diese Aussage ist wirklich mehr als heftig! Zu einem solchen Schluss zu kommen, aufgrund der Infos, die du hast... und wer diagnostiziert "Unzurechnungsfähigkeit"? Weißt du überhaupt, wie ein Strafverfahren von statten geht und wer alles daran beteiligt ist? Ist dir klar, dass wir in Deutschland leben und eine Gewaltenteilung haben? In einem Strafverfahren geht es erstmal um die Tatbestandmerkmale... also müsstest du erstmal die richtige Straftat erkennen? Hat sie überhaupt eine Straftat begangen? Das müsste erstmal geprüft werden und dann könnte man eventuell zu den Rechtfertigungsgründen und Schuldausschließungsgründen kommen... vielleicht solltest du, bevor du wild drauf lost schießt einfach deine Worte mit mehr Bedacht wählen, das ist mein Tipp an dich.
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Viele Grüße von Suse
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