Katja,
der Verkauf und Besitz eines Radarwarngerätes ist ebenfalls legal,der Einbau und der Einsatz dagegen verboten.
Es geht nicht um erfahren oder nicht. Für mich gibt es tasächlich nur eine Verhaltensweise, die den Einsatz von TT rechtfertigt, das ist der Jagdtrieb.
Allerdings würde ich das Ding wirklich erst dann einsetzen, wenn alle anderen Versuche diesen "Trieb" zu kontrollieren erfolglos geblieben sind,TT sollte nach meiner Meinung also immer "das letzte Mittel" sein.
Natürlich ist es einfacher nicht denken zu müssen, sondern nur den Daumen zu bewegen, um das Knöpfchen zu drücken.Das ursächliche Problem wird dabei leider nicht beseitigt, lediglich eines der Symptome der Ursache.
Das die Umkonditionierung eines Hundes mit ausgeprägtem Jagdtrieb lange dauert und vom Besitzer sehr viel Geduld,Zeit,starke Nerven und Sachkenntnis erfordert ist klar, aber sollte das einem der Hund nicht wert sein?!
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Gruß Vom Acker
Anne & Co.
In Blues we trust, Blues will never die
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