Zitat:
Zitat von Peppi
Zwischen Liste 1 und 2 ist doch auch ein Unterschied... soweit ich mich erinnern kann...
|
ja...Liste 1 = gefährliche Hunde (Pitbull, Bullterrier etc.)
Liste 2 = Hunde bestimmter Rassen (American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff etc.)
dann gibt es noch "Liste3" das sind alle anderen Hunde, die 40cm hoch sind und 20Kilo wiegen bzw. höher und schwerer sind.
Für Liste 1 Hunde musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen, nicht nur Sachkunde und pol.Führungszeugnis.
Bei Liste 2 und 3 brauchst du Sachkundenachweis bzw. wenn du mehr als drei Jahre Hunde dieser Rassen gehalten hast, brauchst du die nicht mehr nachweisen...
Quelle:
Landeshundegesetz NRW
Edit: @Jule
Was meinst du mit "erweiterten Test" und "kleinen Test"?? Hab ich noch nie von gehört...es gibt meines Wissens nach nur einen Sachkundetest, ausser du willst den selber abnehmen können, dann machst du aber nicht nur Sachkunde der kein Multiple Choice Verfahren ist, wie der gängige, sondern auch noch Verhaltensanalyse aufgrund von Videosequenzen(den hab ich damals gemacht, daher weiß ich das).