Zitat:
Zitat von bx-junkie
ja...Liste 1 = gefährliche Hunde (Pitbull, Bullterrier etc.)
Liste 2 = Hunde bestimmter Rassen (American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff etc.)
dann gibt es noch "Liste3" das sind alle anderen Hunde, die 40cm hoch sind und 20Kilo wiegen bzw. höher und schwerer sind.
Für Liste 1 Hunde musst du ein berechtigtes Interesse nachweisen, nicht nur Sachkunde und pol.Führungszeugnis.
Bei Liste 2 und 3 brauchst du Sachkundenachweis bzw. wenn du mehr als drei Jahre Hunde dieser Rassen gehalten hast, brauchst du die nicht mehr nachweisen...
Quelle: Landeshundegesetz NRW
Edit: @Jule
Was meinst du mit "erweiterten Test" und "kleinen Test"?? Hab ich noch nie von gehört...es gibt meines Wissens nach nur einen Sachkundetest, ausser du willst den selber abnehmen können, dann machst du aber nicht nur Sachkunde der kein Multiple Choice Verfahren ist, wie der gängige, sondern auch noch Verhaltensanalyse aufgrund von Videosequenzen(den hab ich damals gemacht, daher weiß ich das).
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Der erweiterte Test ist der den du eingestellt hast, er umfasst (ich glaube insgesamt 135 Fragen oder so) und ist der Test den du für alle Listis machen musst bevor oder sobald man sich einen Anlagehund anschafft (egal ob Anlage 1 oder 2). Hier bei uns (also Nettetal) macht man ihn beim im Vet-Amt. Andererorts kann er auch von anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.
Der "kleine" Test umfasst 20-25 Fragen, kann bei den meisten TÄ gemacht werden und ist Auflage zum Halten der 20/40 Hunde, es sei denn man kann 3 Jahre Hundehaltung nachweisen.
Bei dem erweiterten gilt diese Regelung m.W.n. nicht.
S.§11 große Hunde (20/40)
Mein TA z.B. darf den "kleinen" abnehmen, den "erweiterten" aber nicht.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013