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Alt 19.05.2006, 19:50
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gottfried gottfried ist offline
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Registriert seit: 01.04.2006
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bei mir wurde verlangt das ich in die ortsgruppe vom sv gehe sonst kann man halt in einer sv-ortsgruppe nicht mit üben.... und wenn ich in diese ortsgruppe gehe muss mein rassehundverein im vdh sein wenn er nicht da drin ist gibt das probleme so wurde es mir zumindest gesagt
das war auch eine frage im mitgliedsantrag sind sie in einem anderen rassehundverein und ist dieser dem vdh angeschlossen (sinngemäss)
und unter ner hundeschule verstehe ich etwas anderes die hundesportgruppe ist zwar auch ne schule in dem sinne es wird ja auch eine (bzw mehrere) gemacht aber mit hundeschule meinte ich sowas wo man hingeht so nen kurs belegt und für (einfach mal ne zahl)30 stunden 100 euro bezahlt und danach ist es beendet

mit dem ganzen zeug muss ich mich halt auf das verlassen was man mir sagt so kenn ich mich von den genauen rechtslagen her nicht aus
aber bei uns aufm platz sind sie sehr korrekt und streng in sämtlichen dingen
z.b. kann da auch niemand wie auf anderen plätzen einfach mal mit kommen mal 5 euro in die kasse haun und mit trainieren sonder es muss immer erst alles vorliegen haftpflicht mitgliedschaft in einer ortsgruppe des sv tollwutimpfnachweiss usw.
vorneweg darfst du mit deinem hund nicht den platz betreten
finde ich oft sehr überzogen grade wenn jemand erst mal reinschnuppern will oder so
aber auf der anderen seite sind sie halt abgesichert
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