AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
Tja, sicher ein hohes Bußgeld, aber...
die kleinen Gemeinden sind gezwungen die Verordnung durch zu setzen, haben aber das Geld nicht. Interessiert aber das IM in Potsdam nicht.
Nun hat man 2 Varianten: Einmal sich durch den Verwaltungsakt die Eigentumsrechte holen, mit Verhängung eines Bußgeldes, dann kann man den Hund zur Vermittlung freigeben. Oder sie versuchen sich die Unterbringungskosten monatlich zu holen, können den Hund aber ohne Freigabe des ehemaligen Halters nicht vermitteln. So steigt es ins unermessliche. Die Behörden bekommen zu 99% sowieso nie die Kosten der Unterbringung oder die des einmailgen Bußgeldes von den Haltern, da dort nichts zu holen ist. Fakt: Die Gemeinde bleibt auf den Unterbringungskosten sitzen. Und das ist oft nicht wenig: Eine Pension nimmt z.B. gut 500,- Euro monatlich.
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