AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies
@monty
sie haben die Verordnung von Brandenburg angewendet. Diese wurde ja leider vor Gericht bestätigt. Auch in anderen Bundesländern werden hohe Bußen verhängt.
Etwas dusslig der Artikel, denn in Thüringen ist ja die Haltung auch untersagt, es sei denn der Hund kommt aus dem TS. Bleibt die Frage, ob der Halter den Hund dort hingegeben hat (und er dann dort beschlagnahmt wird) oder der Hund nach Sicherstellung von der Behörde dorthin vermittelt wurde.
Geändert von Staff-Hilfe (21.10.2012 um 19:24 Uhr)
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