Zitat:
Zitat von Renate + Jorden
Nicht überall, hier in NRW gilt das Jagdgesetz und das besagt, Hunde dürfen auf den Waldwegen frei laufen, müssen aber jederzeit abrufbar, bzw. unter dem unmittelbaren Einfluss der Besitzer sein.
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Da wir aber in Hedwig Holzbein leben gilt für uns :
Nach § 23 Landeswaldgesetzes müssen Hunde im Wald, auch auf Waldwegen immer an der Leine geführt werden.
Nach § 21 Landesjagdgesetzes ist es nicht gestattet, Hunde in einem Jagdbezirk, also ausserhalb geschlossener Ortschaften unbeaufsichtigt zu lassen. Nach § 21 des Landesjagdgesetzes dürfen Hunde, die in einem Jagdbezirk ausserhalb der Einwirkung ihres Herrn angetroffen werden, getötet werden.