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Alt 30.10.2012, 11:06
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wolkenspringer wolkenspringer ist offline
Baron / Baronin
 
Registriert seit: 02.03.2010
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Standard AW: Brandenburg: 4000 € Bußgeld wg. illegaler Haltung eines Listies

Hi,

man mag ja zu den geltenden Gesetzen stehen wie man will, Fakt ist aber, dass sie existieren und dann frage ich mich, warum dieser Halter sich darüber hinweg setzt?
Wäre es ein Problem gewesen, den Sachkundenachweis abzulegen, oder eine Haltegenehmigung zu beantragen?
Scheiterte es evtl. am Geld, weil ja eine Haftsichtversicherung gefordert ist? Woran lag es?
Wenn ich bei uns in Köln und speziell dort wo ich wohne, schaue, sehe ich immer mehr Staffs oder Staff-Mischlinge, die von Kleinkriminellen gehalten werden und würde mir wünschen, dass das OA öfter dagegen vorgeht.
Genau diese Klientel ist es doch, die unsere Rassen in Verruf bringt und womit? In dem sie sich an nichts halten, was eine Gemeinschaft sich geschaffen hat, damit sie funktioniert, auch bei der Hundehaltung selbst, scheinen Sie eine absolute Fehlbesetzung zu sein, denn kaum einer dieser Hunde ist verträglich, ob nun gewollt oder ungewollt, stelle ich jetzt mal hinten an, nur genau das ist, was der Rest der Gesellschaft sieht und projiziert das auch auf uns, also die jenigen Halter, welche eine verantwortungsbewusste und hundgerechte Haltung aufweisen können, hoffe ich zumindest!
Solange es diese Ignoranten gibt, so lange wird es auch Vorurteile "uns " gegenüber geben!

Gruss,

Reinhold
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„Das beste Mittel gegen das Altwerden, ist das Dösen am Steuer eines fahrenden Auto“. Zitat – Juan Manuel Fangio
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