Hi,
also mal ganz ehrlich, was würdet ihr davon halten, wenn jemand behautet, ihr hättet ihn getreten und müsstet darauf hin, sagen wir mal 4000€, berappen?
Genau so sieht der vorliegende Fall nämlich aus, es gibt als Zeugen bzw. Zeugin lediglich die Geschädigte selbst und dann stände es nach meinem Rechtsempfinden - Aussage gegen Aussage - und somit hiesse es dann - im Zweifelsfall für den Angeklagten -!
Der Ursprung für diese Geschichte ist für mich auch der Hammer und warum sich hier niemand darüber erregt, ist für mich wirklich schleierhaft, da gerade hier postende
, gerne mal auf Gerechtigkeitskämpfer machen, oder erinnere ich mich da falsch, wenn ich jetzt nur mal an die Diskussion über das Verbot der Staffs in NRW erinnern darf.
Wenn ich mir vorstelle, dass 4 unangeleinte Köter einfach so auf meinen angeleinten Hund losgehen und ihn attackieren, ich glaube dann platzt mir auch die Hutschnur!!!
Gruss,
Reinhold