Zitat:
Zitat von wolkenspringer
Genau so sieht der vorliegende Fall nämlich aus, es gibt als Zeugen bzw. Zeugin lediglich die Geschädigte selbst und dann stände es nach meinem Rechtsempfinden - Aussage gegen Aussage - und somit hiesse es dann - im Zweifelsfall für den Angeklagten -!
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"Kurz darauf trat der Sportler der Frau nach Feststellung des Gerichts in den Bauch und gegen den Oberschenkel"
Es wird Arztberichte, Fotos o.ä. gegeben haben...