Zitat:
Zitat von coffee
Ich stehe grad auf dem Schlauch...
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Peppi redet hier von:
Das neue Kaufrecht und seine Auswirkungen auf den Kauf/Verkauf eines Hundes
Vorwort
Verantwortliche Züchter müssen in aller Regel kaum Rechtsstreitigkeiten fürchten, da sie mangelfreie Hunde verkaufen. Sie sollten aber wissen, welche Rechte Käufer seit dem 01.01.2002 besitzen. Im Zweifel sollte stets der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden. Zu betonen ist zudem, dass die gesetzliche Gleichbehandlung von Tieren mit Sachen nicht angemessen ist, denn ein Familienmitglied kann man nicht einfach umtauschen!
Die neue Tiermängelgewährleistung
Nimm dir einen Anwalt (Ich würde Weidemann empfehlen) und gehe gegen diesen Vermehrer vor...
P.S. Bei welchem TA warst du? Ich würde mir in jedem Fall eine 2.Meinung vom Fachmann einholen und für meinen Hund kämpfen...sowohl in die eine wie in die andere Richtung!
Alles Gute für den Süssen...