Zitat:
Zitat von coffee
Ich glaube es würde schon daran scheitern:
*Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen und keine Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
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Hast Du einen individuellen Kaufvertrag, der Sachmängelhaftung ausschließt?
Wenn nicht, ist das Recht auf Deiner Seite und das BGB gilt uneingeschränkt.
Heisst: "Recht auf Nachbesserung".
Heisst: Züchter muss alle Operationen bezahlen.
Bis zu 6 Monaten nach Kauf, muss der ZÜCHTER beweisen, dass der Mangel erst nach Übergabe aufgetreten ist. Nicht Du! Das ist das Entscheidende.
Darüber hinaus entscheidet das Gesetz, ob der Züchter unternehmerisch tätig ist und nicht er selber, oder der VDH oder sonst wer.
Steht aber auch alles da.