Zitat:
Zitat von coffee
Ich glaube es würde schon daran scheitern:
*Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen und keine Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
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Daran würde es nicht scheitern. Auch Privatpersonen unterliegen der Sachmängelhaftung. Allerdings haben sie die Möglichkeit sie auszuschließen, das müsste dann aber in deinem Vertrag individuell festgehalten sein.
Du solltest dir keine Gedanken darüber machen ob die
arme Frau "auf Rosen" gebettet ist, sondern dir wünschen das sie in Zukunft auf Dornen schläft
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Vielleicht kannst du ja erreichen das sie die Lust am Hunde verscherbeln verliert. Das würde ich mir sehr wünschen.
Im schlechtesten Fall wird sie aber nur lernen ihre Verträge in Zukunft besser zu formulieren und die Kosten die ihr jetzt entstehen auf den nächsten Wurf umlegen.
Es ist ein zweischneidiges Schwert, aber ich würde es wahrscheinlich dennoch versuchen um wenigstens die Gewissheit zu haben, nicht resigniert zu haben.
Wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsch deinem Kleinen noch eine gute Zeit.
Kämpf für den Lütten
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