Zitat:
Zitat von bx-junkie
Ist das überhaupt rechtmäßig? Ich denke da gesetzlich verankert, nutzt auch so ein Ausschluss nix, oder?
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Stimmt, nutzt nix. Beim Formularvertrag ohnehin nicht und beim "Neuen" Hund ist noch nicht mal eine Verkürzung der Haftung möglich. Zumindest nicht wenn an privat verkauft wird.
Es kann nur die Garantie für besondere Eigenschaften ausgeschlossen werden.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013