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Zitat von Jule69
Daran würde es nicht scheitern. Auch Privatpersonen unterliegen der Sachmängelhaftung. Allerdings haben sie die Möglichkeit sie auszuschließen, das müsste dann aber in deinem Vertrag individuell festgehalten sein.
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Zitat von Peppi
Fragt sich, warum die VDH Züchterverträge (Formular) die Sachmängelhaftung von vornherein ausschließen...
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Zitat von Jule69
Stimmt, nutzt nix. Beim Formularvertrag ohnehin nicht und beim "Neuen" Hund ist noch nicht mal eine Verkürzung der Haftung möglich. Zumindest nicht wenn an privat verkauft wird.
Es kann nur die Garantie für besondere Eigenschaften ausgeschlossen werden.
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Zitat von bx-junkie
Und wieso schreibst du dann das hier:
Irgendwie ist das ein wenig durcheinander was du schreibst...oder ich bin es
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Vielleicht bist
du tatsächlich ein wenig durcheinander
. Les einfach nochmal alles in Ruhe durch (inkl. des von dir eingestellten Links
, dann klappt es vielleicht).
Allmählich wundert mich das aber auch nicht mehr
.
Wann ist ein Ausschluss der Mängelhaftung zulässig?
Vollständig ist ein Ausschluss durch Individualvertrag nur bei den nachfolgenden Konstella-tionen zulässig:
- Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen und keine Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
- Verkäufer und Käufer sind beide Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
- Verkäufer ist Privatperson und Käufer ist Unternehmer im Sinne des 14 BGB.
Wird jedoch bei diesen Konstellationen ein Formularvertrag verwendet, ist zumindest beim Verkauf "neuer" Hunde ein völliger Ausschluss der Mängelansprüche des Käufer grund-sätzlich unzulässig.
Quelle:
http://www.kanzlei-hecker.de/artikel_seite02.html#maengel
In einem Fall bezog sich mein Beitrag auf einen Verkauf
von einer Privatperson
an eine Privatperson (da ging es noch um Coffee) s.o., im anderen auf den Verkauf eines Züchters über Formularverträge. Ich denke die Problematik von Formularverträgen ist dir geläufig.
Hier steht auch noch einiges gut verständlich
http://veith-hallmann.info/wissenswe...ez%C3%BCchter/
Mir ging es Ausgangs nur darum, das Coffee sich von der Tatsache das diese Person vermutlich oder vermeintlich als Privatperson gehandelt hat, nicht einschüchtern lassen soll......aber offensichtlich geht es mal wieder längst nicht mehr um den TE.
Ist mir aber auch zu aufwendig alles nochmal aufzubröseln, macht vermutlich ohnehin keinen Sinn
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