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Alt 24.11.2012, 12:22
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anna1 anna1 ist offline
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Standard AW: "Hallo" und "Rassenfindungsphase" ...

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Gleich geht wieder die Diskussion los und ich krieg einen auf'n Deckel!

Ganz einfach: Du schreibst ihm einen Brief (per Einschreiben) mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (BGB) und bittest um Erstattung der Kosten.

Wie wenn man Schuhe umtauscht. Da macht man doch nichts Anderes. Nur halt mündlich. Aber auch ohne Anwalt!

Und wenn er nicht zahlt, dann "mahnt" man und setzt ne "Frist". Und wenn er dann immernoch nicht reagiert, dann geht man zum Amtsgericht und erwirkt einen Titel gegen die Leute. Und wenn sie nicht zahlen/reagieren, kommt der Mann mit dem Kuckuck, oder sie lenken ein oder man trifft sich vor Gericht. Und die Kosten sind "übersichtlich".

(Nebenbei gibt es beim Amtsgericht auch so "Sprechstunden" mit Anwälten, für eine vorab-Info. Da muss man dann € 20,- spenden.)

Aber Schritt für Schritt...

Und die Erfolgsaussichten sind weitaus höher, wenn seit Kauf noch keine 6 Monate vergangen sind. Danach musst Du allerdings auch nur belegen (Tierarzt Gutachten), dass die Schäden züchterischen Ursprung haben und nicht von Dir verursacht sind. 2 Jahre ab Kauf. (oder sogar 3?)

Man kann ja auch seine Steuererklärung selber machen. So ist das auch mit Anwälten. Und Sachmängelhaftung ist jetzt nicht soooooo kompliziert, als das man es nicht zumindest versuchen sollte.

Bin Dir gerne behilflich, aber dann per Email. Hab keinen Bock mehr auf die Diskussionen hier, mit Leuten die einen Ebay-Shop betreiben und sich für Unternehmer halten!
Ruf die Züchterin vorher an und schau, wie sie reagiert. Blockt sie, würde ich es wie oben versuchen.
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