Zitat:
Zitat von Peppi
Ganz einfach: Du schreibst ihm einen Brief (per Einschreiben) mit dem Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (BGB) und bittest um Erstattung der Kosten.
Und wenn er nicht zahlt, dann "mahnt" man und setzt ne "Frist". Und wenn er dann immernoch nicht reagiert, dann geht man zum Amtsgericht und erwirkt einen Titel gegen die Leute. Und wenn sie nicht zahlen/reagieren, kommt der Mann mit dem Kuckuck, oder sie lenken ein oder man trifft sich vor Gericht. Und die Kosten sind "übersichtlich".
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Für mich bis hierhin teilweise ganz logisch.
Wo bei mir das Verständnis aufhört ist, dass sie ja eine, oder mehrere OP’s evtl. bezahlt haben möchte, und die Kosten hierfür noch überhaupt nicht absehbar oder bekannt sind.
Ein Titel geht ja immer über eine bestimmte Summe. Die kennt die TE aber selbst noch nicht.
Dass sie selbst eine Klage einreichen kann beim Amtsgericht ist mir auch klar. Beim Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Mir unverständlich ist im Moment, über welche Summe sie diesen Titel erwirken sollte bzw. überhaupt erwirken kann.