Zitat:
Zitat von bx-junkie
Nee die Welt nicht, aber minimum 190Flocken plus Märchensteuer...da ist so ein selbstverfasster Brief erheblich günstiger
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Wie kommst du denn darauf
. Die Kappungsgrenze liegt bei 190,-€ für eine Erstberatung (außer es wird etwas anderes vereinbart).
I.d.R ist es eine Vereinbarungssache bzw richtet sich nach dem Gebührensatz aus dem Wert, der weiterverfolgt wird (Streitwert).
Für den Fall das er es nicht selber zahlen kann, hatte ich ja noch einen Link drüber gesetzt
. Da würde ich mich dann einfach mal beim Amtsgericht erkundigen.
Ein selbstverfasster Brief ist mMn in den meisten Fällen einfach weniger effektiv, die Sache landet dann doch meist beim RA und uU schießt man sich auch noch selber ins Knie.
Da würde ich mich nicht auf den Rat von
Laien verlassen.
Mir wäre es die Sache wert, vorausgesetzt das auch die Nerven dazu vorhanden sind.
Das ist aber lediglich
meine Meinung.