Zitat:
Zitat von HelmBurn
Das OLG Celle hat festgestellt Az: 22 Ss 9/02: Wer einen fremden angeleinten Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden und kann kein Schmerzensgeld/Schadensersatz verlangen. Das wird dann wohl auch gelten, wenn ein Hund einen anderen, fremden Hund angreift.
Aber das ist nur die rechtliche Seite.
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Und davon auch nur eine!
Der Schadensersatzanspruch hat nicht direkt was damit zu tun, was den anderen Halter erwartet.
Im NRW Gesetz steht wörtlich drin, wann ein Hund als "gefährlich" einzustufen ist...