Bei uns in Ö ist es bezüglich Hund im Garten so:
Theoretisch müsste man sein Grundstück so einfrieden, dass die Haustüre ggf. ohne Gefährdung zu erreichen ist. Sollte z.B. die Rettung, Feuerwehr oder unsere Freunde und Helfer sich Zugang zu Haus verschaffen müssen, könnte es sonst Probleme geben.
Das wissen allerdings bei uns nur die wenigsten, die ihren Hund im Garten halten...
Sollte ein Einbrecher durch einen Hundebiss verletzt worden sein, ohne dass Notwehr im Spiel war, wird er mit Sicherheit schön auf Schmerzensgeld etc. klagen...und das mit guter Aussicht auf Erfolg.
Bei Notwehr wird's wahrscheinlich eine Streitfrage...
Probieren
kann er's jedenfalls...wenn's ihm nicht zu peinlich ist...