Zitat:
Zitat von Monty
Notwehr ist nicht strafbar.
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Grundsätzlich richtig, ein "Notwehrexzess" allerdings schon.
Bedeutet Du muß wissen wie der Einbrecher z.B. bewaffnet ist bevor Du entsprechend reagierst.
Wartest Du hinter der Tür bis er reinkommt und ziehst ihn mit nem Knüppel einen über und er hat bleibende Schäden kannst Du Probleme bekommen. Vor allem wenn der Einbrecher unbewaffnet war und Dir eventuell auch noch körperlich unterlegen.
Wäre Dumm gelaufen, da kommt ein unbewaffneter 60 KG schwerer Einbrecher Nachts in Dein Haus und Du mußt vorher prüfen wie er bewaffnet ist und wie eine rein körperliche Auseinandersetzung gelagert wäre.
Dein Überraschungseffekt ist natürlich weg, aber hey, hier ist D was kümmern uns da die Opfer. Opfer in D zwingen den Täter ja quasi zur Tat, also wer ist hier nun eigentlich Opfer und Täter.
Warum gibst Du dem Einbrecher nicht einfach alles was er haben will, dann wäre er nie zur Gewalt gezwungen worden ;-)
Und wenn er nach dem Raub halt noch Deine Frau vergewaltigen will war sie bestimmt zu aufreizend angezogen Abends im Bett.
Wer Zynismus findet darf ihn behalten.