Zitat:
Zitat von chrieso
Das Hast du mit cannabis verwechselt
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Lässt sich nur schw übertragen, da ja der Besitz aber nicht dr Konsum (Gebrauch) strafbar ist.
Die Frage, ob man Drogen konsumieren kann, ohne sie zu besitzen, finde ich ja immer wieder spannend...
Wer zum Beispiel einen Joint in einer Kifferrunde annimmt, um daran zu ziehen und ihn daraufhin zurück gibt (statt ihn weiterzugeben), hat ihn juristisch gesehen nicht besessen, weil er den Konsumentenkreis damit nicht erweitert. (OLG Oldenburg NStZ 1982, 121)
Aber: "(...) Gibt nun aber der Gastgeber den Joint auf Grund einer gemeinsamen Absprache an den nächsten Raucher weiter, so macht sich der (erste) Empfänger nun doch der Verbrauchsüberlassung (in Mittäterschaft) schuldig, weil er mit der Rückgabe die Erweiterung des Konsumentenkreises ermöglicht hat (BayObLG NStZ-RR 1998, 149)." (Weber - BtMG, § 29, Rn 735)
Von praktischer Bedeutung ist die Legalität des Konsums, wenn jemandem durch einen Test oder eigene Aussage nachgewiesen wird, daß er illegale Drogen konsumiert hat. Da daraus nicht auf einen Besitz geschlossen werden kann, müßten dann die Umstände des Konsums untersucht und der Besitz nachgewiesen werden. Denn sonst gilt "im Zweifel für den Angeklagten" - und der Konsument bleibt straffrei."
So, das reicht jetzt mit Offtopic, ist ein altes Steckenpferd von mir (studienbedingt)