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http://www.bild.de/regional/leipzig/...4758.bild.html
Rausholen aus solchen Zuständen: Eindeutig Ja, -egal ob es sich um Hühner oder Hunde handelt...
Aber: bei Hühnern, Nerzen und Co sollte Hirn dabei sein und ein besserer Platz bereit stehen - Bei diesen Fall wäre es sicher besser gewesen, die Klappe zu halten. Ist der Hund eben entlaufen/zugelaufen... Muss erst wer beweisen...Tüdellü
So hat für mich das Verhalten des Züchters ein wenig den Beigeschmack, ich spiele mal ein wenig Held und Tierschutz und in die Presse komme ich auch noch...
Mit der Bekanntmachung hat er den Hund einen Bärendienst erwiesen, rein rechtlich wird er zurück müssen, auch wenn im Übergabe/pflege od. Kaufvertrag eine Klausel enthalten ist. Der Käufer ist Besitzer und hat die Rechte am Hund...die gängige Rechtssprechung ist eindeutig.
...wäre ich die Betroffene, würde mir der Hund wahrscheinlich, ziemlich schnell in fremder Umgebung ausbüchsen und auf Nimmerwiedersehen bei zuverlässigeren und sehr vergesslichen Freunden untergebracht werden.
Ansonsten hoffe ich, das der "Züchter" sich vielleicht vorab das nächste Mal die Käufer etwas genauer ansieht