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Zitat von matty
:traurig1: Was ist denn die Rechtsgrundlage dafür, dass diese Steuer die Städte und Gemeinden erlassen dürfen?
matty
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Moin, moin Matty, hab ich doch schon geschrieben: die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Grundgesetz also wann der Bund und wann das Land zuständig ist. Für die Erhebung der Hundesteuer ist das Land zuständig und die Höhe setzen die einzelnen Kommunen fest...... Steuerrecht ist eine ziemlich komplizierte Materie und ich hab mich auch erst mit einem "Steuerrechtler" aus dem Wissenschaftlichen Dienst kurzschließen müssen, um soetwas sagen zu können...