Hi,
da ich Renate kenne, weiss ich, dass sie dieses Angebot ganz sicher ernst meint!
Neben den allgemeinen Auflagen, wie z.B. Sachkundetest (für jeden der mit dem Hund Gassi gehen möchte), Führungszeugnis für die geforderte Haltegenehmigung, Hundehaftpflicht usw., ist es auch wichtig zu erfahren, ob Ihr den Mastiff in einer Wohnung bzw. einem Haus mit Garten halten werdet und dieser Garten zu eurer alleinigen Nutzung (ganz wichtig
) zur Verfügung steht, denn in diesem Fall muss der Garten mit einem Zaun von mindestens 180cm Höhe eingefriedet werden, der für den Mastiff sowohl unüberwindlich als auch nicht zu unterkriechen oder der Gleichen ist.
Das wird kontrolliert!
Des Weiteren kann man den Hund per Ausnahmegenehmigung bis zum 6. Lebensmonat vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen. Die darüber hinaus gehende Befreiung ist abhängig davon, ob der Hund regelmässig und nachweisbar eine Hundeschule besucht. In dem Fall kann er bis zum 2. Lebensjahr befreit werden, muss danach allerdings, für eine weitere Befreiung, einen Wesenstest absolvieren und "bestehen" und zwar auch wieder mit jedem, der mit dem Hund spazieren geht. Hat die hundeführende Person lediglich den Sachkundetest und mit diesem Hund keinen erfolgreichen Wesenstest absolviert, muss der Hund angeleint und mit Maulkorb geführt werden.
Ich habe aber keine Bange, dass dies mit einem Mastiff ein Problem darstellt
Gruss,
Reinhold, der ebenfalls in NRW wohnt, aber in einer tatsächlichen Weltstadt, ne, Renate?