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Alt 28.05.2013, 15:34
Peppi Peppi ist offline
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Standard AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen

Zitat:
Zitat von DerSchwabe Beitrag anzeigen
Die Gefährlichkeit eines Hundes mit einem Wesenstest zu wiederlegen, geht nur, wenn es ein Listenhund ist. Der Witz an der Sache ist der, dass sobald ein Nicht-Listenhund als gefährlich eingestuft wurde dies nicht möglich ist. Ist die Aussage eines freundlichen Mitarbeiters der Gemeinde gewesen. Wenn dies so einfach wäre, hätte er natürlich den Test schon lang gemacht. Das selbe mit dem Gutachter bei dem er war. Breitsamer aus München mein ich, bin mir nicht sicher. Das Gutachten wird wahrscheinlich in BW gar nicht erst anerkannt, warum? Keine Ahnung. Also sieht es seitens der Gemeinde so aus, dass er nix machen kann. Der Hund wurde so eingestuft und fertig.
Also ich will ja nicht sagen, dass ich mir das nicht vorstellen kann, bei unseren schlauen Gesetzen, aber Promi-Kampfhund Sugar (Hamburg) hat zwei oder drei Wesenstests abgelegt, bei Hund Katze Maus, war auch mal so ein Fall, wo ein Goldi jemand angesprungen hat, Anzeige, Maulkorb-Pflicht, etc. pp. und das Mädel musste dann zum WT. Danach alles wie vorher.

So wie ich es bisher verstanden habe, wird durch solch einen Vorfall die Gefährlichkeit zunächst unterstellt (= Nicht-Listenhund wird vorm Gesetz zum "gefährlichen Hund", incl. entsprechender Auflagen) und muss dann der Behörde, bzw. einem Sachverständigen vorgestellt werden.

Das liest man doch sogar zeitweise in den Zeitungsartikeln so, dass Hunde zunächst "be-auflagt" werden, dann aber einem Test unterzogen werden.

Ich würde im Zweifelsfall auch hier zu Weidemann (siehe Montys Post oben) raten.
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