AW: Ehrlichkeit währt am längsten, ja von wegen
Der Schwabe: na, das ist ja eine fürchterliche Geschichte. Ich sehe aber eigentlich nicht das Hemmnis, die Sache zu regeln. Unterstellt, der Amtsschimmel ist schon so weit geloppiert und das mit Rechtskraft: dann wird es wohl einen Anwalt brauchen. Aber was ich mich frage: das Vortäuschen einer (Straf)Tat ist eine Straftat. Wenn Leute bekannt sind, vor denen die Äusserung, sinngemäss: da gibts was zu holen, da klagen wir auf Schmerzensgeld, bekannt sind: Anzeige gegen die Haupt"täterin". Ohne Wenn und Aber und Benennung der Zeugen - ob die möchten oder nicht ist nachrangig und in der Regel sind Schwätzer und Tratscher nicht hartleibig genug einer Vernehmung standzuhalten. Am Ende siegt da doch die Angst - und das ist auch gut so.
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