AW: Das Jogger Problem und die Anzeige . . .
Ich zitiere aus der hundeVO Hessen:
"(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
...einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,"
Also sogar wenn er nicht gebissen hätte - aber irgendwie scheinst du dir da ja auch nicht 100% sicher zu sein!?
So, wie es ausschaut, ist dein Hund jetzt ein "gefährlicher Hund" und du solltest dich und ihn auf die "Erlaubnis zum Halten" vorbereiten.
Vor allem auf die hessische Wesensprüfung.
Ob es "nebenher" noch Sinn macht, gegen die Vorwürfe/Behauptungen des Joggers anwaltlichen vorzugehen, weiß ich nicht. Aber ich denke zum "beweisen" des Hundebisses muss er schon ein ärztliches Attest vorlegen - aber wie gesagt: Bin ja kein Anwalt.
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"Never underestimate the power of stupid people in large numbers."
Homer Simpson
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