AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Auch auf die Gefahr hin, dass ich (wieder) falsch verstanden werde:
Wir leben vollkommen abgeschieden im tiefsten Hintertaunus, an unserem Haus fahren tgl. so ca. 20 Auto's vorbei, wir haben keine Nachbarn und beim Gassi treffen wir monatlich so ca. 3 Menschen und 1,5 Hunde. Sly ist schon von einem Reh über den Haufen gerannt worden und ausser (nach knapp 2 Jahren) immer noch diesen Fels hoch starren, auf dem es damals verschwunden ist, jagt er nix und es interessiert ihn auch nicht . . .
Wenn es doch mal zu Begegnungen kommt, dann sehe ich die Leute/Radfahrer/Jogger/Reiter/etc. vorher, mein Dicker bleibt sofort stehen und ich kann ihn abrufen und anleinen. Radfahrer und Co. die von hinten kommen, machen sich irgendwie bemerkbar und geben mir die Möglichkeit meinen Hund anzuleinen.
Aber in einer einsamen Gegend darf man auch mal von einem plötzlich aus dem Nichts auftauchendem schreienden Jogger überrascht sein. Wäre mir das alles am Rheinufer oder an einem anderen stark frequentierten Ort passiert, sehe es vllt. anders aus, dann hätte ich den Jogger wahrscheinlich auf dem Zettel gehabt . . .
Ich habe kommende Woche mit der Dame vom Amt einen persönlichen Termin, wir werden sehen.
Bis dahin lass ich mich gerne von Leuten, die die perfekten Hundehalter zu seien scheinen, weiterhin als unfähig o.ä. betiteln und wünsche diesen, dass sie immer so perfekt handeln und leben wie sie es von anderen erwarten/verlangen.
Ach so, ich vergaß, dem Jogger gebe ich keine Schuld, wie auch, wenn man sehenden Auges auf Hunde zu rennt, erkennt, dass der Halter einen nicht bemerkt hat, dann ist man nicht schuldig, dann hat man ja wohl alles Recht der Welt für sich gepachtet. Da hilft auch kein bereits seit Jahren bekanntes OLG Urteil (OLG Koblenz Az. 5 U 27/03).
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