11.06.2013, 14:42
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Kaiser / Kaiserin
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Registriert seit: 10.04.2007
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AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Zitat:
Zitat von wolkenspringer
So wie es andere schon geraten haben, schalte einen Anwalt ein, in Deutschland gilt das "Unschuldsprinzip" und laut deiner Aussage kann der Jogger nichts beweisen, selbst dass er angebellt wurde, kann er nicht beweisen, sofern du es abstreitest.
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Nur im Strafrecht...
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