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Alt 12.06.2013, 16:06
bx-junkie
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Standard AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .

Zitat:
Zitat von Guayota Beitrag anzeigen
Mal eine Frage an die "Rechtsverdreher" hier.

Hat die Sachbearbeiterin irgendwas zu melden in diesem Fall? Sie kann doch nicht irgendwelche Urteile fällen, oder?

Wenn der Jogger behauptet er wurde vom Hund gebissen oder sonstwie bedroht, ist das doch in der HundeVO geregt was dann passiert, oder nicht?

DSH von einem Bekannten (auch Hessen) wurde zum "gefährlichen Hund", weil er auf dem eigenen Grundstück (Hofeinfahrt) einen kleinen Rüden "gezwickt" hat (Loch im Pelz, bissl Blut, mehr nicht). Das ging Rucki-Zucki.
Doch kann sie...das sie Verwaltungsbeamtin ist und dieser Vorfall dem Verwaltungsrecht unterliegt, hat sie das Recht dazu. Wenn du dagegen Widerspruch einlegst, geht es vor Gericht und dort wird sie nunmehr als Zeugin geladen um die Sichtweise der Behörde zu offenbaren....entscheiden "tut" dann aber der Richter...
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