Zitat:
Zitat von Peppi
@Jörg: Weisst Du ob die Möglichkeit bestanden hätte, mit WT die Gefährlichkeit zu widerlegen?
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So weit ich mich erinnern kann musste der Hund damals zur Wesensprüfung und hat bestanden. Ich glaube, dass der Hund aber weiterhin ein "gefährlicher Hund" war, aber er hatte wegen der positiven Wesensprüfung keine Auflagen und die WP ist Bedingung für die "Erlaubnis zur Haltung".
Die WP musste er ja auch wiederholen...
Wenn's interessiert frage ich gerne nochmal genauer nach...ist bestimmt 4-5 Jahre her und den Hund gibt's leider auch nicht mehr.
Danke für die Antworten!