AW: Das Jogger-Problem und die Anzeige . . .
Wenn ich darf, würde ich gerne zu der ganzen "Rechtsberaterei" ein wenig meinen "Senf" liefern: Die Frage, was eine Verwaltungsbeamtin kann oder nicht kann/darf: das Zauberwort ist "Ermessen" und hier ist die penible Frage, gibt es überhaupt ein Ermessen, dass quasi über den Schreibtisch verfügt werden kann. Ferner hat eine Verwaltungsbeamtin überhaupt ein Ermessen, das unabgestimmt anwendbar ist? Ich meine spontan, dass das fragwürdig ist.
Wenn aber doch die Lage so prekär ist, wie die OP es schildert und da jemand wild um sich schlägt "der Jogger": Angriff ist, leider, die beste Verteidigung und daher - für etwas beherztere Seelen - wäre die Frage, ob die OP den Jogger nicht anzeigt?
Um es kurz zu halten, da ich mich nicht auf den Boden von Rechtsberatung begebe: der OP rate ich, umgehend einen geeigneten Anwalt aufzusuchen, Rat einzuholen. Ansonsten abzuwarten, was - ob - da von "dem Jogger" kommt.
Meine Frage an die OP, die diese nur indirekt beantwortet hat, lautete "wofür entschuldigt?". Ich habe die marginale Erklärung verstanden, aber: das Verhalten des Jogger war gfs. nötigend und nicht vernunftgemäss. Darüber würde ich einfach einmal nachdenken, denn Entschuldigungen sind für Menschen aus unserem Kulturkreis sehr richtig, aber - vgl. Herder Bericht zu dem gefährlichen Hund, der jemanden angsprungen haben soll - wir wissen nie, auf welche Grundstimmung wir bei einem vis-á-vis treffen. Daher meine Frage nach dem Grund der Entschuldigung.
Ich weiss schon sehr genau, warum ich mit meinen "huge boys" niemals den eigenen Grund und Boden verlasse. Ich wünsche der OP alles Gute. OP schreibe ich auch nur, weil ich den Namen nicht behalte und nicht falsch schreiben möchte. Schönen Abend.
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