Was ich jetzt ergoogelt habe, gibt es mindestens 2 Urteile von AGs. Die aber keine Bindung für andere Gerichte haben. Dort wurde die Klausel für "unwirksam" erklärt - denke das ist etwas komplett anderes als "rechtswidrig".
Die Kastration kann offenbar nicht eingeklagt werden.
Aber offenbar eine Vertragsstrafe in festgelegter Höhe, wenn eine Kastration bzw. Sterilisation vertraglich vereinbart wurde.