AW: Leinenzwang
Gegen diese Verordnung wird geklagt (werden - weiß jetzt nicht ob der Schriftsatz schon weg ist), denn es gibt für Bayern Urteile, dass genereller Leinenzwang (z.B. für Listenhunde tierschutzrelevant ist.
Ich vermute es wird eine ähnliche städtische Verordnung geben, wie z.B. in Nürnberg. Dort mussen innerorts ALLE Hunderassen ab einer bestimmten Schulterhöhe angeleint sein.
Das greift aber erst seit genügend Hundeauslaufflächen zur Verfügung stehen. Vorher hat es kaum jemand des Ordnungspersonals beachtet/verfolgt.
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