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Alt 27.08.2013, 12:18
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HelmBurn HelmBurn ist offline
Ritter / Edle
 
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo,

ich wohne auch in Rheinland - Pfalz und habe das gleiche Problem.

Es liegt schon ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vor aufgrund des Einspruchs einer BX - Besitzerin aus der Vorderpfalz: Die kommunalen Finanzbehörden haben demnach das Recht, an der geltenden Gefahrenhundeverordnung vorbei (!) eine rein "abstrakte Gefährlichkeit" (Zitat) einer Hunderasse anzunehmen einzig aufgrund der Körpergrösse. Dass die realen Erfahrungen mit dieser Rasse diese Annahme nicht bestätigen, spiele keine Rolle. Die Beissstatistiken der Landespolizeiämter sind also keine Argument.

Ich habe mit 4 oder 5 Ortsbeiräten gesprochen und erfahren, dass diese bei der Abstimmung gar nicht wussten was sie tun. Weder war ihnen klar, dass diese Liste gefährlicher Hunde gar nicht die RLP - Gefahrenhundeliste ist, noch wer die erstellt hat. Das kam als Vorlage vom Städtebund, wurde vom Verbandsbürgermeister so auf den Tisch gelegt und unkritisch übernommen. Dafür haben wir ja eine Demokratie und gewählte Vertreter, damit die irgendwelche Gesetzesvorlagen ungeprüft abnicken. Wäre nicht auszudenken, wenn wir eine Diktatur hätten, in dem einer Gesetze beschliesst, der weiss, was er tut – ohne dass das abgenickt wird.

Ich habe Glück und zahle hier nur 500.- Euro pro Jahr. Mir sagte ein Mastino-Besitzer aus Wolfstein, dass dort 2500.- pro Jahr verlangt werden. Allerdings weiss ich ja noch nicht einmal, ob ich eigentlich einen Molosser habe. Unser Lupo könnte genauso gut ein Schäferhund - Rottweiler - Mix sein oder was Ähnliches. Das Steueramt interessiert das nicht, nachdem ich mal geäußert habe, der Vorbesitzer habe Lupo manchmal Bullmastiff, manchmal auch Bordeauxdogge genannt. Klar ist nur: Dieser Vorbesitzer würde einen Molosser nicht mal erkennen, wenn der ihm in der Hintern beisst.

Es kam jedenfalls von der Hundsteuerstelle der Verbandsgemeinde ein Anschrieb mit 11 (!) Schreibfehlern, gerichtet an „Frau Magnus N.“ (Magnus ist unser Mops). Frau Magnus sei im Besitz einer als gefährlich eingestuften Rasse und es sei nun in ihrem eigenen Interesse, bis spätestens vorgestern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tierarztes vorzulegen. Ich frage zurück, wer das denn machen könne. Antwort: jeder Tierarzt oder Amtsveterinär. Also bin ich zu unserem Tierarzt, habe Lupo von ihm noch mal untersuchen lassen und der schrieb mir einen Wisch, dass Lupo keine Auffälligkeiten zeigt. Ich schicke den Wisch ein. Leider war ich so unvorsichtig, auf die offensichtlichen Rechtschreibfehler aufmerksam zu machen. Jetzt müssen wohl innerhalb des Schädelknochens einen Schreibtischsesselbewohners sich die Zahnräder knirschend ineinander verhakt haben und die Denkmechanik kreischend zum Stehen gekommen sein. Ich bekam jedenfalls als Antwort: Jaaaa... neiiiin, so geht das nicht. Das können nur Tierärzte mit spezieller Ausbildung machen.

Ich tauche bei einem der 3 als zuständig genannten Tierärzte auf und erfahre, dass "Unbedenklichkeitsbescheinigung" Kokolores sei und ich bei ihm den "Hundeführerschein" machen soll. Also 270 Euro gelöhnt, theoretische Prüfung mit Links gemacht (obwohl darin Ansichten auftauchen, die in der Fachliteratur - na, sagen wir: nicht mehr allgemein anerkannt sind. Aber ich habe brav hingeschrieben, was die lesen wollten und bekam auch mein Leckerli). Inzwischen haben Lupo und ich mit der Trainerin unserer Hundeschule alle möglichen Situationen eingeübt - alles kein Problem, dachte ich. Trainerin sagt auch: Macht Lupo mit Links.

Zur Prüfung selbst kam es dann nicht. Es sollte mit einer tierärztlichen Untersuchung beginnen. Der Tierarzt ist - kaum dass wir im Behandlungsraum waren - von oben mit einer Augenspiegellampe auf Lupo los und der hat sich nach hinten zurückgezogen. Als er Lupo damit schließlich unter dem Tresen in die Ecke gedrängt hatte, hat Lupo nach ihm geschnappt. Ab da wurde es etwas surreal. Während ich versucht habe, meinen Hund zu beruhigen, schreit der Tierarzt auf mich ein: Ob der Hund Medikamente bekommen habe??? Wenn er sich nicht untersuchen lasse, müsse er ihn als gefährlich einstufen! Was ich jetzt machen würde, wenn er eine Empfehlung schreibe, dass der Hund einen Maulkorb tragen muss? Ob ich dann mit einem Rechtsanwalt käme???

Ich war mit meinem Hund beschäftigt, konnte nur halb hinhören, wünschte mir aber dringend, der dämlich Kerl könnte mal die Klappe halten, damit ich meinen Hund ruhig kriege. Schließlich gab ich es auf, sagte: ich kenne einen Hund so nicht und bin ab durch die Mitte. Ich habe erst hinterher allmählich kapiert, dass der mich verdächtigt hat, ich könnte meinem Hund Valium verpasst haben. Also mal ehrlich: Wer kommt denn schon auf so eine dämliche Idee? Seh ich aus wie ein Vollidiot?

Inzwischen sage ich mir: Es kann mir egal sein, ob dieser Tierarzt Lupo untersuchen kann oder nicht. Sein Haustierarzt kann es ja problemlos. Also zahle ich 500 Euronen im Jahr, dass ich mir den Götz von Berlichingen denken kann. Und wenn mir einer von wegen Gefährlichkeit kommt, sage ich: Weder ich noch mein Hund haben je einem Menschen was getan. Wenn mein Hund freilich neben mir an der Leine von einem freilaufenden Hund angegriffen wird, dann wissen wir uns nicht nur zu wehren, wir denken uns auch: Wo sind denn nun die Gefahrenabwehrer? Die bräuchten nur mal an einem normalen Sonntag nachmittag durch die Weinberge zu laufen, dann fänden sie Anlässe genug zum Einschreiten. Und nicht ein einziges Mal wäre es ein Molosser...
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