Hallo, HelmBurn,
kann deine Wut auch gut nachvollziehen, aber genau bei dem Urteil, wie von Dir beschrieben liegt auch der Hase im Pfeffer begraben:
Es geht hier nähmlich gar nicht um eine Umkehrbeweislast gegenüber der Finanzbehörden, diese legt die Steuersätze in Bezug Hundesteuer nicht fest. Es obliegt dem Städte- und Gemeindebund, in Anlehnung an die Satzung der Landeshundeverordnung,die Steuern selbst festzulegen. Die Finanzbehörden sind dann nur noch als überwachendes und einziehendes Organ zuständig. Und das gilt für gesamt Deutschland!!
Genau an diesem Punkt werden wir auch ansetzen. Urteile können gut und schön sein, Ihr Zweck gerade in diesem Bereich scheint aber wirklich zu sein, die Hundehalter einzuschüchtern, gerade weil hier sehr absurde gegensächlichkeiten möglich sind, und nach beliebiger Willkür, geändert, angepasst und was auch immer, werden kann.
Mal ganz einfach ausgedrückt: Es kotzt mich so an, das man hier(Deutschland), ohne auch nur den kleinsten Schimmer von Ahnung zu haben, nur schon alleine durch das Halten eines großen, oder dunklen Hundes, fast schon als Verbrecher abgefertigt wird und im Vorfeld, wohl als Schutzmassnahme, eine Strafe in Form einer total überzogenen Steuer zahlen soll.
Und es gibt noch mehr Variationen, wie man dieses auslegen könnte.
Für mich ist einfach klar, man sollte nur dann etwas einschätzen, wenn man auch die Ahnung davon hat und diese durch Fakten belegen kann. Und das betrifft insbesondere unsere Hunde.
Ich kann auch nicht durch einfaches Anschauen einen Menschen als gefährlich einstufen und dann entsprechend handeln, nur weil er vielleicht eine andere Hautfarbe hat, oder nen dicken Pickel auf der Nase