AW: Steuerwillkür
Hallo,
ja so ist es. die Steuersatzung in Rheinland Pfalz ist ungültig!!!!
An alle, die hier bis dato erhöhte Hundesteuer gezahlt haben, Ihr solltet Euch mal melden.
Auszug aus dem Landesgesetz zur Gefahrenabwehr:
mit Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom September 2004, wird zum 01.Janur 2005, die Liste gefährlicher Rassen abgeschaft.
Auszug des Kommunalen Steuerrechtes des Städte und Gemeindebündnisses zur HUndesteuer:
Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.
Man beachte diese zwei Punkte!!!!
Und Heute Abend bekommen wir Besuch vom Bürgermeister, auch er hat jetzt die Problematik erkannt. Die erhöhte Steuer für willkürlich erfasste Rassen ist rechtsungültig.
Das könnte für die Städte und Gemeinden bedeuten, jeder, der von 2005 bis jetzt diese erhöhten Steuern gezahlt hat, könnte diese bis Heute zurückfordern!!!
Die in Rheinland Pfalz geltende Fassung zur Verordnung der Hundesteuer stammt noch aus dem Jahr 2000, die Gesetzesänderung zu 2005, wurde von den allerwenigsten Städten und Gemeinden berücksichtigt und die Satzung entsprechend angepasst.
Schaut auch mal in Euren Bundesländern nach, wie es dort mit den aktuellen Gesetzgebungen in Bezug auf die Gefahrenabwehrverordnung aussieht. Und vergleicht diese mit Eurer zur Zeit aktuellen Satzung.
Nähere Infos folgen.......
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LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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