Zitat:
Zitat von heder
Es obliegt dem ermessen der Städte und Gemeinden, für bestimmte Hunderassen, die im Rahmen der Landesverordnung für Gefahrenabwehr, aufgeführt werden, diese in der Satzung aufzuführen und einen erhöhten Steuersatz zu erheben.
|
Das ist wohl das Wichtige. Nun, wenn es im Rahmen der Landesverordnung keine gefährlichen Rassen mehr gibt, dann ist eine erhöhte Steuer zweifellos nicht rechtens.
Heute Abend besucht euch der Bürgermeister? Man will sich außergerichtlich einigen?
Na, wenn das mal nicht an die Öffentlichkeit gerät!