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Alt 14.09.2013, 07:23
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heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

So, einen Schritt haben wir schon mal erreicht.
Die geltende Hundesteuersatzung RLP, die von einigen Städten und Gemeinden immer noch verwendet wird, ist wohl juristisch so nicht mehr haltbar.

Laut Rechtsprechung des BVG von 2004, wurde die sogenannte Rasseliste in RLP komplett abgeschafft.

Nun sagt das Landesgesetz zur Gefahrenabwehr, sowie die Verordnung des Landes zur Erhebung der Steuer:

Den Städte- und Gemeindebündnissen obliegt es, die derzeit geltende Satzung, in Bezug auf gefährliche HUnde, oder auch Hunde, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, anhand der Liste der Rassen aus der Landesverordnung zu erweitern.

Aber diese Liste gibt es seit 2004 nicht mehr, also ist auch die erhebung einer erhöhten, sogenannten "Kampfhundesteuer" unrechtens.

Auf der Gemeinderatssitzung gab es da auch schon sehr eingefallene Gesichter, nachdem unser Bürgermeister sich wohl, anhand unserer schriftlichen Argumente, schon an die verschiedenen Dienstbarkeiten gewendet hatt, und auch von diesen schon mal eingelenkt wurde, das da wohl was nicht richtig gelaufen ist.
Die Rassen wurden vom Ordnungsamt auf die Satzun gesetz, die Rechtslage ist denen aber unbekannt und es wurde sofort auf die Finanzbehörden verwiesen. Diese wiederum sagen, das Sie nur für die Richtigkeit der Kommunalsteuerlichen Rechte zuständig sind und für die Beitreibung. Die Stadt Trier wiederum hattte noch niemals eine erhöhte Steuer oder Liste, sondern hat Hunde, unabhängig von der Rasse, nach Vorkommnissen eingestuft.

1. Erfolg
Die Erhebung der erhöhten Kampfhundesteuer wurde mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Die Satzung muss nun juristisch geprüft und angepasst werden. Es werden alle Städte- und Gemeinden wohl informiert werden, das es hier eventuell zu steuerrechtlichen Klagen kommen kann. Das heißt, ein jeder, der von 2005 bis dato, diese erhöhte Steuer gezahlt hatt, kann diese anteilig,sobald die Änderungen durch sind, zurückfordern!

Überprüft doch mal bei Euch, inwieweit die Landesverordnungen noch eine Liste führt, wie Eure Kommunalen Satzungen aussehen, etc.

Werde nach meinem Urlaub mal alle Schriftstücke zusammen fassen und auf Wunsch an Euch weiterleiten.

Nächster Schritt:

Schreiben an die Landesregierung in Mainz, mit der Aufforderung, alle Kommunen dahingehend zu unterrichten, diese Satzungen zu überprüfen und anzupassen.

Sind auf jeden Fall schon mal alle schwer am arbeiten

Werde weiter berichten.......
__________________
LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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