AW: Steuerwillkür
SO ,nach etwas ruhigerer Zeit, gehts jetzt weiter im Spiel mit der Rasseliste. Es stimmt also tatsächlich, das die Steuersatzungen in RP, in welchen noch Hunderassen aufgeführt werden, wohl rechtsungültig sind. Genaues wird sich nächste Woche rausstellen.
Das bedeutet aber auch, wer bis dato die sogenannte Kampfhundesteuer bezahlt hat, kann sich diese von 2005 bis Heute, eventuell wieder zuzrückholen. Werde hier zu gegebener Zeit weiter informieren.......
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LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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