AW: Steuerwillkür
Dazu kann ich nichts sagen. Aber das Problem hier ist auch andersweitig sehr problematisch. Sollte sich herausstellen, das die Erhebung der Steuersätze unrechtens sind, dann muss rückwirkend zurückgezahlt werden. Und was das für manche Städte und Gemeinden bedeutet, kann sich ja jeder selbst ausrechnen.
Ich werde aber Ende des Monats mal nachfragen, wie der Stand ist, da wir ja nur einen Aussetzung der Steuer bekommen haben, bis die Rechtslage geklärt ist.
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LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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