13.11.2013, 12:00
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AW: Wer kennt den Rechteinhaber an dieser alten Postkarte?
Klar! Peppi hat recht...
Das Schutzrecht für Lichtbilder erlischt bereits 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung. Lichtbildwerke hingegen sind bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers geschützt.
Quelle
Also dann...
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