Zitat:
Zitat von Nicol
Wenn es aber keinen gesundheitlichen Grund für die Kastration gibt, ist es gegen das Tierschutzgesetzt, oder?
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Warum?
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn...
(...)
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. (Quelle TierSchG)
Und darum geht es doch bei einem Hund in "pet quality" (also mit Mängeln/Defiziten), nur darum wird doch ein Vertrag in der Form verfasst...