Zitat:
Zitat von Guayota
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird. (Quelle TierSchG)
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Man geht aber beim Hund davon aus dass man sehr wohl aufpassen kann, im Gegensatz zur Katze.
Es ist also rechtlich sehr wackelig einfach zu kastrieren.