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Alt 17.02.2014, 19:09
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heder heder ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 08.11.2011
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Standard AW: Steuerwillkür

Hallo,so nach länger Zeit mal wieder eine kurze Rückmeldung bzgl. des geschilderten Falles und Vorgehens von unserer Seite.
Heute Abend gibt es in unserer Gemeinde eine sogenannte Vorabsitzung bzgl. der "Kampfhundesteuer" in Bezug auf die Steuersatzung RLP. Unser Bürgermeister hat , was schon fast unwahr klingt, wirklich einiges in Rollen gebracht und sich auch mit dem Oberbürgermeister unserer VG kräftig in den Haaren gehabt. Die VG, als auch die Person, die die Satzung für Rheinland Pfalz in einer Musterfasung erstellt hat, sind sich auf einer Seite keiner Schuld bewußt, haben aber jetzt im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes von 2005, in denen von den Städten und Gemeinden verlangt wird, diese Steuersatzung den aktuellen Gesetzesprechungen anzupasse, wohl etwas Defizit im Bezug darauf, wie Sie sich jetzt verhalten sollen.
Es steht mittlerweilen ausser Frage, das sich hier in Bezug "Kampfhundesteuer",so wie die Satzung ausgelegt ist, um Willkür, ohne Anlehnung an das aktuelle Landeshundegesetz handelt.
Es sieht also jetzt so aus, wie schon erwähnt, Heute Abend Vorabsitzung, am Donnerstag eine offizielle Gemeinderatssitzung, in welcher unsere Gemeinde im Alleingang, eine Entscheidung treffen wird. Zu beiden Sitzungen sind wir eingeladen, um selbst den Sachverhalt erläutern zu können. Von der VG hat es vorab schon einen verbalen Warnschuß gegeben, das man sich ja nicht trauen sollte, einen Alleingang zu wagen......

Juristisch gesehen ist es auf jeden Fall schon mal so, das alleine der Begriff" Kampfhund", als absolut abstrus angesehen wird, zumal es von verschiedenen Gerichten dazu absolut unterschiedliche Definitionsformen gibt.

Und in Bezug auf das kommunale Steuergesetz, das die Satzung anhand der Landeshundeverordnung festmacht, gibt es Verbotshunde, aber ansonsten keine "Listis"

Ein Witz an der Sache ist, wenn wir uns von irgend einem Tierazt bestätigen lassen, das von unsrem Hund keine Gefahr ausgeht, wird er als "Normalo" eingesteuert!
Das bedeutet, keine Sachkundenachweis, kein Wesentest bei einer authorisierten Person, sondern nur eine Bescheinigung von irgend einem TA reichen völlig aus!
Und jetzt sollte man anfange, sich über Sinn und Unsinn, Gedanken zu machen......

So, muß mich jetzt noch etwas vorbereiten, werde aber Morgen schon mal weiterberichten.

Ach ja, geht das ganze in die Hose, man weis ja nie, gehts vors Oberlandesgericht und dann im Zweifelsfall vors Bundesverfassungsgericht, als auch vor den obersten Finanzgerichtshof.

Aber gut, vielleicht ist ja am Donnerstag der große Tag und alles wird gut. Sollte eine positive Entscheidung fallen, werde ich die abgeänderte Satzung gerne jedem auf Wunsch zukommen lassen, natürlich dann auch mit den Punkten, die zu dieser Änderung geführt haben....schauen wir mal...

Heinz
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LG

Heinz

Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
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