AW: Steuerwillkür
So, gestern Abend ist ja die große Vorbesprechung gewesen in Punkto Abstimmung und Anpassung Steuersatzung. Aufgrund der großen Teilnahme des Rates ( Bürgermeister und 1 Mitglied), konnten die von mir strittig gemachten Punkte aber gut dargelegt werden und haben dazu geführt, das am Donnerstag der Passus der Satzung, in welcher die Rassen: Bordeaux Dogge, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, etc, noch aufgeführt werden, als vermeindlich, eventuell gefährliche Hunde, gestrichen wird. Die Satzung wird dahingehend abgeändert, in Anlehnung an das Landeshundegesetz von 2005, das auch diese Hunde zukünftig "normal" besteuert werden. Auch den Begriff "Kampfhund", wird es in der Satzung nicht mehr geben. Da ja im Landeshundegesetz schon im §1 Absatz 1, geregelt wird, wie man mit auffälligen oder sogenannten gefährlichen Hunde umzugehen hat, ist eine rechtliche Handhabe der Gemeinde bei Vorfällen gegeben.
Der erhöhte Steuersatz wird an den normalen Satz angepasst, sprich, nix mehr Kampfhundesteuer!!!
Man hat die Befürchtung, das nach juristischer Auskunft, der erhöhte Steuersatz im Zweifelsfall vor den Gerichten als Strafsteuer angesehen werden kann, was aber nach dem Kommunalen Steuergesetz, rechtswidrig wäre.
Also mal schauen, ob und wie weit am Donnerstag dieser Vorschlag verabschiedet wird.......
Sollte das so funktionieren, stelle ich auf Anfrage gerne die entsprechenden Unterlagen bereit, sodas auch Ihr eventuell eine Möglichkeit habt, da etwas zu erreichen.
Werde weiter berichten
__________________
LG
Heinz
Man kann in einen Hund nichts hineinprügeln, aber man kann manches aus ihm herausstreicheln.
|